Kommunionhelfer
In der römisch-katholischen Kirche können getaufte, gläubige Laien, Männer wie Frauen, mit der Austeilung der Kommunion beauftragt werden, um den Mangel an Klerikern (d. h. Priester und Diakone) in einem Gottesdienst auszugleichen. Sie werden Kommunionhelfer genannt. Ein kirchliches Amt haben sie nicht inne. Ihr Dienst beschränkt sich auf das Austeilen der Kommunion, des konsekrierten Brotes bzw. Weines, d.h. des Leibes Christi oder des Blutes Christi im Kelch:
in den Fällen, in denen die Anzahl der anwesenden Kleriker so gering ist, dass der Gottesdienst sich ohne ihren Einsatz ungebührlich in die Länge ziehen würde. Statthaft ist die Mitwirkung eines Kommunionhelfers in der Messfeier besonders auch dann, wenn in Ermangelung eines Diakons ohne Mitwirken eines Kommunionhelfers die Kelchkommunion der Laienchristen sich nicht oder nur schwer ermöglichen lässt.
Des Weiteren können Kommunionhelfer die Kommunion außerhalb der Messfeier aus dem Tabernakel reichen (Kommunionfeier) sowie die Krankenkommunion und Wegzehrung überbringen. Dies geschieht jeweils in Absprache mit dem zuständigen Pfarrer.
Die bischöfliche Beauftragung als Kommunionhelfer ist zeitlich (meist fünf Jahre) und örtlich (eigene Pfarrgemeinde) begrenzt. Sie begründet keine weitere liturgische oder sonstige Funktion in der Pfarrei, allerdings kann unter Umständen die selbe Person verschiedene andere Aufgaben im Gottesdienst oder der Gemeinde auf sich vereinen (etwa Messdiener, Lektor), was aber der gewünschten Vielfalt der liturgischen Dienste abträglich ist. Der Dienst als Kommunionhelfer ist auch nicht Voraussetzung zur Übernahme einer dieser Aufgaben.
entnommen aus Wikipedia, der freien EnzyklopädieUnsere Kommunionhelfer-innen
Alphabetische ReihenfolgeRudolf Achleitner
Manfred Beham
Hermann Gmeiner jun.
Maria Irauschek
Andrea Kirchdorfer
Michaela Kössl-Lukesch
Sabine Lettner
Gabriele Moser
Monika Resch
Stefanie Schlager
Günther Spreitzer
Erika Tober
Hartwig Tober
Heinz Wachlinger